Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreet Map, Matomo), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.

Fliegende Bauten

Details

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden (z. B. Karussells, Zelte).

Da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann, ist eine besondere Form der Überwachung (Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahme) erforderlich.
Für jeden "Fliegenden Bau" muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden.

Rechtliche Grundlage:
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 79)