Gebührenkalkulation
Details
emäß § 77 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) ist eine Gemeinde verpflichtet, für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen und Anlagen Gebühren zu erheben, welche die Kosten dieser Einrichtungen und Anlagen decken. Diese werden dem Gebührenpflichtigen durch eine öffentlich-rechtliche Norm (Satzung) auferlegt und mittels Gebührenbescheid festgesetzt.
Die Stadt Werne erhebt u.a. folgende Gebühren:
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Abwasserbeseitigungsgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Klärschlammbeseitigungsgebühren
- Friedhofsgebühren
Die jeweiligen Gebührensätze entnehmen Sie bitte den entsprechenden Satzungen im Bereich Grundbesitzabgaben.
Für Informationen oder Rückfragen zu den Gebühren der Stadt Werne stehen Ihnen Ansprechpartner im rechten Abschnitt dieser Seite gerne zur Verfügung.