Gleichstellung und Chancengleichheit
Details
Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt Werne bei.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Bürgermeister bestellt, ist hauptamtlich tätig und dem Bürgermeister als Stabsstelle zugeordnet. In der Ausübung ihrer Aufgabengebiete nach dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist sie weisungsfrei.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen der Stadt in allen frauenspezifischen Fragen. Zu ihren Aufgaben gehört die Vermittlung von Kontakten zu verschiedenen Beratungsstellen.
Im verwaltungsinternen Bereich unterstützt sie die Verwaltung bei der Erstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadt, ist Ansprechpartnerin für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, nimmt an Personalauswahlverfahren teil und wirkt bei allen Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben könnten.