Grundstücksteilung
Details
Die Teilung eines bebauten Grundstücks muss durch die Bauaufsichtsbehörde genemigt werden.
Für Anträge auf Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan gem. § 17 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich. In der Regel werden Teilungsanträge daher durch einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur eingereicht.
Rechtliche Grundlagen
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 8)