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Grundstücksteilung

Details

Die Teilung eines bebauten Grundstücks muss durch die Bauaufsichtsbehörde genemigt werden.

Für Anträge auf Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan gem. § 17 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich. In der Regel werden Teilungsanträge daher durch einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur eingereicht.

Rechtliche Grundlagen
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 8)