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Handwerker-Parkausweis

Details

Der Handwerker-Parkausweis kann für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster, Detmold, Düsseldorf und Köln beantragt werden.

Berechtigt sind Handwerksbetriebe für ihre Service-und Werkstattfahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein.

Die Genehmigungen gelten nicht für das Parken am Betriebssitz.

Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug wobei das Original im entsprechenden Montagefahrzeug auszulegen ist. Die Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können mehrere Parkausweise beantragt werden.

Der Handwerker-Parkausweis berechtigt zum Parken:
• In Parkzonen mit Parkscheinpflicht oder Parkuhren ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung
• In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot
• In Zonenhalteverboten und
• In Bewohnerparkzonen