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Hausakteneinsicht

Details

Im Hausaktenarchiv der Abteilung IV.2 (Bauordnung und Denkmalpflege) befinden sich die Hausakten nahezu aller bestehenden Gebäude in Werne. In diese Akten kann jede berechtigte Person einsehen und auf Wunsch Kopien bzw. Scans daraus erhalten.

Was finden Sie in unseren Hausakten?

• Baugenehmigungen, Ablehnungen und Vorbescheide nebst dazugehöriger Pläne,
• Standsicherheitsnachweise,
• Angaben über Entwässerungsleitungen,
• Wohnflächen- und umbaute Raumberechnungen.

Eine Vollständigkeit der Akten kann nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass in den bei der Stadt Werne geführten Hausakten viele der regelmäßig angefragten Informationen nicht oder nicht baurechtlich verwertbar oder nicht in aktueller Form vorhanden sind, weil diese Unterlagen nicht zum gesetzlich geregelten Prüfumfang einer Bauaufsichtsbehörde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gehören bzw. der Gesetzgeber viele bauliche Maßnahmen genehmigungsfrei geregelt hat.

Wer darf Akteneinsicht nehmen?

• der/die jeweilige Eigentümer/in,
• eine durch den/die Eigentümer/in bevollmächtigte Person.

Wann kann man Akteneinsicht nehmen?

Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Wie schnell bekommen Sie die gewünschten Unterlagen?

Die Unterlagen werden Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Notwendige Unterlagen

• Personalausweis
• Vollmacht des Eigentümers
• Grundbuchauszug oder Kaufvertrag

Rechtliche Grundlagen

II/07 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werne vom 08.10.2014 und Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Werne vom 08.10.2014 - Gebührentarif -, siehe insbesondere lfd. Nr. 1. und 13.