Hilfe zum Lebensunterhalt
Details
Hilfe zum Lebensunterhalt kann durch laufende und einmalige Leistungen gewährt werden.
Besonderheiten:
•Sozialhilfe ist ab dem Tage zu bewilligen, an dem dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass ein Anspruch bestehen könnte.
•Sollte der Antragsteller Kriegsbeschädigtenrente, Hinterbliebenenrente oder Elternrente durch das Versorgungsamt nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, kann er dies ebenfalls im Fachbereich Soziales beanspruchen.
•Es wird zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen, einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
•Von Personen, die beim Fachbereich Soziales "nur etwas abgeben" möchten, kann der Briefkasten am Eingang des Gebäudes Bahnhofstr. 8 genutzt werden. Bitte Namen und Absender nicht vergessen!