Hilfe zum Lebensunterhalt
Details
Hilfe zum Lebensunterhalt kann durch laufende und einmalige Leistungen gewährt werden.
Besonderheiten:
•Sozialhilfe ist ab dem Tage zu bewilligen, an dem dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass ein Anspruch bestehen könnte.
•Sollte der Antragsteller Kriegsbeschädigtenrente, Hinterbliebenenrente oder Elternrente durch das Versorgungsamt nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, kann er dies ebenfalls im Fachbereich Soziales beanspruchen.
•Es wird zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen, einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
•Von Personen, die beim Fachbereich Soziales "nur etwas abgeben" möchten, kann der Briefkasten am Eingang des Stadthauses, Konrad-Adenauer-Platz 1 genutzt werden. Bitte Namen und Absender nicht vergessen!
Fristen
Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsfristen entstehen bei den Bedürftigen in der Regel nicht.
Voraussetzungen
Besondere Voraussetzungen:
•Der Antragsteller ist in Werne gemeldet und/oder hält sich in Werne auf.
•Das vorhandene Einkommen/Vermögen ist geringer als der berechnete Sozialhilfeanspruch.
Unterlagen
Notwendige Unterlagen
•Personalausweis
•Vollmacht (bei Antragstellung für Dritte)
•Name, Geburtsdatum und Anschrift Unterhaltspflichtiger (Eltern, Kinder)
•Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
•Mietvertrag oder Mietbescheinigung
•Jahresendabrechnung bezüglich Heiz- und Nebenkosten sowie Energieversorgung
•Bankverbindung
•Attest über:
Arbeitsunfähigkeit (bei Krankheit)
Schwangerschaft (Mutterpass)
Ernährungszulage (bei Diäten )
•Bescheinigung über den Schulbesuch (bei Kindern ab 15 Jahren)
•Vermögensnachweise:
Sparbücher, Wertpapiere, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Beleihungsnachweise, Kraftfahrzeugschein
•Einkommensnachweise:
Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe des bisherigen Sozialamtes, Lastenausgleich, BAföG, Rentenbescheid des Rententrägers
vom Arbeitsamt:
Bescheid über Arbeitslosengeld (ALG), Kindergeldbescheid und -nummer, Berufsausbildungsbeihilfebescheid (bei Azubis), Bescheid über Überbrückungsgeld
von der ARGE Kreis Unna:
Bescheid über ALG2
vom Arbeitgeber:
Lohnbescheinigung der letzten 3 Monate, Kündigungsschreiben, Zeitverträge, Schreiben über Arbeitsaufnahme und Zeitpunkt der ersten Lohnzahlung und evtl. Vorschüsse (wenn noch keine erste Lohnzahlung erfolgt ist) oder Bescheinigung, dass keine Vorschüsse gezahlt werden
von der Krankenkasse:
Krankengeldbescheid, Bescheid über Mutterschaftsgeld/-urlaubsgeld, Aussteuerungsbescheid
vom Rechtsanwalt:
Bescheinigung über Unterhaltsforderung/Klageerhebung (wenn noch kein Urteil/Titel besteht), Scheidungsurteil, Unterhaltsurteil, Nachweis über erhaltene Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge, Quittungen)
•Unterlagen über evtl. absetzbare Ausgaben: Nachweis über zu zahlende Versicherungsbeiträge, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, besondere finanzielle Belastungen/Verpflichtungen
Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der Fachbereich Soziales vor.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)