Historisches Melderegister
Details
Erteilung von Auskünften aus den historischen Einwohnermelderegistern (1756 – 1934)
Die historischen Melderegister können im Stadtarchiv persönlich zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Anträge für Auskünfte können schriftlich gestellt werden. Eine Übersicht über die vorhandenen Melderegister im Stadtarchiv kann für die Stadt Werne dem Findbuch unter den Signaturen A.02.C (bis 1945), A.03.B. (ab 1945) und für das Amt Werne, sowie Amt Herbern, Orsteil Stockum bis 1922 unter der Signatur B.03. entnommen werden. Siehe Link ganz unten.
In jeder Phase der Umganges mit personenbezogenen Daten sind § 6 MG NW (Meldegeheimnis) und § 7 MG NW (schützwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.
Besonderheiten:
Die historischen Melderegister sind nicht vollständig und nur zum Teil alphabetisch oder mit Register überliefert.
Rechtliche Grundlagen
ArchivG NW
Gebühren
• Die persönliche Einsichtnahme ist gebührenfrei.
• Für die Antragstellung nach Auskünften aus den Registern fallen gemäß der GO der Stadt Werne Gebühren an.