Hundeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung
Details
Jeder Hundehalter ist grundsätzlich verpflichtet seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt persönlich im Bürgerbüro oder digital beim Steueramt der Stadt Werne anzumelden.
Weitere Informationen zum digitalen Anmeldeverfahren finden Sie hier: www.werne.de/hundesteuer
Bei der Anmeldung im Bürgerbüro wird die Hundesteuermarke direkt ausgehändigt. Bei der Online-Anmeldung wird die Hundesteuermarke postalisch verschickt.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind Sie Gesamtschuldner.
Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist.
Alle Hundehalter werden aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde im Bürgerbüro anzumelden.