Hundeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung
Details
eder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt im Bürgerbüro der Stadt Werne anzumelden.
Bei der Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist.
Alle Hundehalter werden aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde im Bürgerbüro anzumelden.