Jugendförderung
Details
Die Jugendförderung zeichnet sich verantwortlich für:
Offene Kinder- und Jugendarbeit
• Fachberatung der Träger und Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
• Förderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
• Partizipationsangebote für junge Menschen
• Konzeptarbeit
• Wirksamkeitsdialog mit Land und Trägern/Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
• Moderation der Facharbeitskreise
Verbandliche Jugendarbeit
• Fachaufsicht und Fachberatung der Jugendverbände
• Förderung verbandlicher Jugendarbeit
• Wahrnehmung der örtlichen Zuständigkeit für Jugendverbände anderer Jugendämter, Amtshilfe
• Bildungsangebote an Jugendverbände
• Anerkennungsverfahren nach § 75 KJHG eines Jugendverbandes als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Partizipation Beteiligung junger Menschen
• Organisation und Durchführung von Jugendkonferenzen/-Kongressen
• Begleitung von Jugendforen vor Ort