Kampfmittelbeseitigung
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Bei Munitions- und Sprengstoff-Funden, vor allem aus dem Zweiten Weltkrieg, hat die Ordnungsbehörde erste Gefahrenabwehrmaßnahmen zu treffen.
Die Beseitigung des Kampfmittels erfolgt durch den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg.
Für Grundstücke, bei denen aufgrund von Luftbildauswertungen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Bombenblindgänger im Boden befinden, wird die notwendige Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst veranlasst. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen wie Räumung/Evakuierung veranlasst die Ordnungsbehörde.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden Bauwillige darauf hingewiesen, dass präventive Untersuchungen ihrer Grundstücke auf Kampfmittel durchzuführen sind. Diese Untersuchungen erfolgen insbesondere durch die Auswertung von Luftbildern durch den Kampfmittelräumdienst.
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Luftbildauswertung beträgt nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg zurzeit mehrere Wochen.
Es wird daher empfohlen, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten zu vermeiden.