Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreet Map, Matomo), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.

Kampfmittelbeseitigung

Details

Bei Munitions- und Sprengstoff-Funden, vor allem aus dem Zweiten Weltkrieg, hat die Ordnungsbehörde erste Gefahrenabwehrmaßnahmen zu treffen.

Die Beseitigung des Kampfmittels erfolgt durch den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg.

Für Grundstücke, bei denen aufgrund von Luftbildauswertungen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Bombenblindgänger im Boden befinden, wird die notwendige Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst veranlasst. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen wie Räumung/Evakuierung veranlasst die Ordnungsbehörde.

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden Bauwillige darauf hingewiesen, dass präventive Untersuchungen ihrer Grundstücke auf Kampfmittel durchzuführen sind. Diese Untersuchungen erfolgen insbesondere durch die Auswertung von Luftbildern durch den Kampfmittelräumdienst.

Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Luftbildauswertung beträgt nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg zurzeit mehrere Wochen.

Es wird daher empfohlen, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten zu vermeiden.