Kriegsopferfürsorge
Details
Für die Kriegsopferfürsorge ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Hauptfürsorgestelle - zuständig.
Kontakt: LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen 48133 Münster
Telefon: 0251/591-8527, 0251/591-5715, 0251/591-4775
Weitere ausführliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Antragserfordernissen unter den weiterführenden Links.
Anträge können bei der Stadtverwaltung Werne zur Weiterleitung im Bereich Soziales abgegeben werden.
Kosten
keine
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Sie sind:
-
gesundheitlich beeinträchtigt und
- erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
- haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
- Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
- Familienangehöriger eines Beschädigten.
Bedürftigkeit
Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.