Lebensbescheinigung
Details
Die Bescheinigung enthält u.a. folgende Angaben:
Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
Name
Namenszusatz
Geburtsname
Geburtsnamenszusatz
Vorname
Geburtsdatum und Geburtsort
gemeldet in
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebühren frei.
Kosten
Gebührenfrei (für Rentenzwecke)
9,00 Euro für sonstige Zwecke
Wir bevorzugen Kartenzahlung. Bitte zahlen Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro gerne bargeldlos.
Voraussetzungen
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Ausweisdokument
falls vorhanden: Vordruck der zuständigen Rentenstelle
Persönliches Erscheinen erforderlich
Rechtsgrundlagen
§ 2 Konsulargesetz
§ 10 Konsulargesetz
§ 34 Personenstandsgesetz
§ 36 Personenstandsgesetz
§ 38 Beurkundungsgesetz
§ 45 PStG
§ 41 PStG
§ 10 Abs. 2 EGBGB iVm § 1355 BGB
§ 16 SGB I
§§ 1617, 1617a, 1617b, 1617c BGB
Art. 10 (3) EGBGB