Obdachlosigkeit
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Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die in Werne das Ordnungsamt wahrnimmt. Ordnungsbehördliche Maßnahmen werden erst dann angewandt, wenn alle anderen Aktivitäten erfolglos verlaufen sind.
Aufgrund von Mietschulden kann die Vermieterin bzw. der Vermieter das Mietverhältnis kündigen und später eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. In dieser Situation ist das Ordnungsamt die richtige Ansprechstelle für die Räumungsschuldner, um gemeinsam Lösungen zu finden.
Neben umfassender Beratung bietet das Ordnungsamt in dem Zusammenhang je nach Einzelfall Vermittlungshilfen, zum Beispiel mit den Vermietern, dem Jobcenter, Hilfe bei der Wohnungssuche oder ggf. die Unterbringung in der städt. Notunterkunft (kein Frauen- bzw. Männerwohnheim) an. Die Unterbringung erfolgt vorübergehend zur Verhinderung der akuten Notlage. Außerdem hilft das Ordnungsamt bei der Vermittlung weitergehender Hilfen durch freie Träger.