Ordnungsbehördliche Bestattung
Details
Bestattungen von Alleinstehenden ohne Angehörige. Die Bestattung von Verstorbenen wird durch die Ordnungsbehörde durchgeführt, wenn Angehörige nicht rechtzeitig ermittelt werden können, um die Bestattung in Auftrag zu geben oder Angehörige dieses ablehnen.
Die Kosten werden dem Bestattungspflichtigen (Angehörigen) auferlegt.