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Unterhalt
• Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
• Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
• Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
• Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
• Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit den Mitarbeitern, telefonisch oder per Mail.