Verkehr, Verkehrseinrichtungen (Sondernutzungen)
Details
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
Aufstellen von Waren- und Informationsständen
Anbringen von Plakaten
Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
Betrieb von Außengastronomie
die Ausübung von Straßenkunst
Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRA) für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum, Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und für Schwertransporte, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.