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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Details

Der Bereich der "Wirtschaftlichen Jugendhilfe" beschäftigt sich im Wesentlichen mit den wirtschaftlichen Folgen, die sich aus den Entscheidungen der Sozialarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und des Pflegekinderdienstes (PKD) ergeben.
Diese Tätigkeiten sind immer dann vorzunehmen, wenn zum Wohle von Kindern und Jugendlichen Hilfen zur Erziehung oder Hilfen für junge Volljährige notwendig werden.
Sie reichen von der rein formalen Bewilligung der Leistung bis hin zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und ggf. auch deren Heranziehung zu den Kosten der Hilfe.
Art und Umfang dieser Tätigkeit hängen dabei vorrangig von der Art der Hilfeleistung ab.