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Bauberatung

Details

Vor der Verwirklichung eines Bauvorhabens sind einige Dinge zu beachten. Viele Gesetze, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Bestimmungen sind bei der Errichtung von Häusern, bei Um- oder Anbauten oder bei Abbruchvorhaben einzuhalten.

Gerne beraten wir Sie dahingehend, ob Ihr Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedarf oder aber zu den genehmigungsfreien Vorhaben gehört oder ein einfaches Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Beratungsgespräch nicht das gesamte Baugenehmigungsverfahren ersetzen kann. Bei einer solchen Beratung können wir Ihre ersten Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen, um Unstimmigkeiten im weiteren Verfahren vorzubeugen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Planungen für Ihr Vorhaben leisten dürfen. Diese liegen in der Verantwortung Ihres*r Entwurfsverfassers*in.

Die Bauaufsicht überwacht bei Baumaßnahmen die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nach der Landesbauordnung, steht aber auch beratend für Fragen im Bereich des öffentlichen Baurechts zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Beratungstätigkeiten unverbindlich sind und keinerlei Rechtsanspruch bilden. Dieser ergibt sich stets nur aus schriftlich erteilten, formellen Bescheiden.

Unterlagen

  • Beurteilungsfähige Unterlagen wie Bauzeichnungen und Skizzen

  • Lageplan mit Darstellung aller vorhandenen baulichen Anlagen

  • Bei Nutzungsänderung die Vorlage eines entsprechenden Grundrisses mit Ihrer Vorplanung

  • Fotos

Verfahrensablauf

Bitte melden Sie sich telefonisch zur Terminabsprache bei dem Sachbearbeiter Ihres Bauaufsichtsbezirks. (siehe Downloads)