Bescheinigung steuerlicher Vergünstigungen gem. §36 DSchG NRW
Details
Bei den folgenden Steuerarten sind Regelungen zur Unterstützung der Erhaltung von Kulturgütern vorgesehen:
Einkommensteuer (EStG): erhöhte Abschreibung von Herstellungskosten, Verteilung von Erhaltungsaufwand, Sonderausgabenabzug für selbst genutzte Immobilien
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer (ErbStG): Steuerbefreiung zu mindestens 80 Prozent für geschützte Kulturgüter, die keinen Gewinn einbringen
Grundsteuer (GrStG): Erlass der Grundsteuer, wenn das Grundstück dauerhaft Verluste einbringt
Umsatzsteuer (UStG): Befreiung von der Umsatzsteuer für Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst
Insbesondere die im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Erleichterungen (erhöhte Abschreibungen oder Sonderausgabenabzug) sind geeignet, die Kosten für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden zu senken. Sie können zusätzlich zur Förderung für die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten in Anspruch genommen werden.
Der Antrag für einen Grundsteuererlass ist bei der Stadt Werne zu stellen. Die übrigen Steuererleichterungen sind beim Finanzamt im Rahmen der entsprechenden Erklärungen zu beantragen. Dafür ist eine Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde (Kommune) erforderlich.