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Gewerbesteuer

Details

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig sowie nicht von der Gewerbesteuer befreit, so ist (vereinfacht dargestellt) Folgendes zu tun:

  • Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch beim Finanzamt ab. Stimmen Sie sich dazu ggf. mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin ab.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
  • Außerdem werden ggf. für die Zukunft Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer festgesetzt.
  • Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen an die Gemeinde.

Hinweise

Die Gewerbesteuer ist die wesentlichste Einnahmequelle einer Kommune und somit sehr bedeutend für das kommunale Finanzsystem.

Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. (§ 1 GewStG)

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird. Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt. (§ 4 Abs. 1 GewStG)

Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde, in der Gewerbesteuer gezahlt wird. (vgl. § 16 Abs. 1 GewStG)

Begriffe im Kontext

Gewerbeertrag, Hebesatz, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuererklärung, Festsetzung, Vorauszahlung, Veranlagung, Bescheid, Steuern, Gewerbesteuer, Messbescheid, Messbetrag, Zerlegung