Wahlschein
Details
Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten:
auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung mit Terminvereinbarung oder per Online-Antrag.
1. Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs.
2. Persönliche Abholung
Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist ca. ab dem 18. August möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden.
3. Online-Antrag
Zu den jeweiligen Wahlen wird auch die Beantragung online möglich sein.
Beschreibung
Nach der Weiterleitung können Sie die Unterlagen beantragen. Nach Antragseingang und Prüfung der Wahlrechtsvoraussetzungen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugestellt.