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Vergnügungsteuer

Details

Die Vergnügungsteuer ist eine Steuer auf "Vergnügungen", die den Gemeinden zufließt, welche eine solche Steuer eingeführt haben. Sie ist als örtliche Aufwandsteuer einzuordnen.

Die Vergnügungssteuer dient neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitischen Zielen, indem z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

Begriffe im Kontext

Automatensteuer, Vergnügungsteuer, Spielautomatensteuer, Spiele, Glücksspiel, Gewinn, Spielhallen, Steuer