Bebauungsplan
Details
Die Planentwürfe werden in analoger Form im jeweiligen Beteiligungszeitraum, der im Amtsblatt der Stadt Werne, auf der Homepage der Stadt Werne sowie in der Lokalpresse veröffentlich wird, im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1 zu den Geschäftszeiten der Verwaltung ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen inkl. aller notwendigen Gutachten in das Internet eingestellt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit Stellung zu den ausgelegten Planungen zu beziehen.
Kosten
Mit der Beteiligung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens sind keine Kosten für den Bürger verbunden.
Fristen
Es sind die Fristen des jeweiligen Beteiligungsschrittes zu beachten. Der Beteiligungszeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Werne, in der Lokalpresse und auf der Homepage veröffentlicht. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen ist auch über den Link nach Auswahl des entsprechenden Verfahrens einsehbar.
Nicht fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB im Rahmen der Abwägung unberücksichtigt bleiben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
§ 47 VwGO (Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan)