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Grundsteuer

Details

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden - sie wird verwendet, um Schulen, Kitas, Kultureinrichtungen oder Schwimmbäder zu finanzieren und in Infrastruktur wie Straßen, Brücken oder Radwege investiert.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer nach Art. 106 Abs. 6 GG sowie Grundsteuergesetz (GrStG).

Sie wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und gehört zu den Grundbesitzabgaben. Diese umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

Begriffe im Kontext

Grundsteuer, Grundsteuerbescheid, Einheitswert, Messbetrag, Grundbesitz, Hebesatz, Grundsteuerwert, Eigentumswechsel