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Hundesteuer

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Hundesteuer:
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Neben dem Einnahmezweck werden auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Ziel ist es, die Anzahl von Hunden im Stadtgebiet zu begrenzen.
Anders als bei den Gebühren ist eine konkrete Gegenleistung durch Zahlung der Hundesteuer nicht zu erwarten. Durch die Hundesteuer werden öffentliche Aufgaben der unterschiedlichsten Bereiche finanziert.
Die gesetzlichen Grundlagen der Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Werne.
Formulare und Informationen zur Hundesteuer finden Sie unter nachstehenden Rubriken:

Anmeldung zur Hundesteuer
Ihre Steuerpflicht als Hundehalter/in beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie einen oder mehrere Hunde in Ihren Haushalt aufnehmen. Mit der Aufnahme sind Sie verpflichtet, den oder die Hunde innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzumelden. Die Hundesteuer wird durch einen Bescheid festgesetzt, der Ihnen nach der Anmeldung schriftlich zugeht.


Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung einreichen?
Bitte reichen Sie einen Nachweis ein, seit wann sich der Hund in Ihrem Haushalt befindet, zum Beispiel durch einen Kauf- bzw. Übernahmevertrag oder einer entsprechenden Bescheinigung des Tierheims.


Wann und wo muss ich meinen Hund anmelden?
Persönliche Anmeldung:
Anmeldungen können Sie persönlich oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person im Bürgerbüro der Stadt Werne (Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1) zu folgenden Öffnungszeiten vornehmen:
Montag und Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr

Postalische und/oder digitale Anmeldung:
Sie können für die Hundesteueranmeldung auch das entsprechende Formular verwenden, welches als Download zur Verfügung steht. Bitte senden Sie in diesem Fall das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post mit den entsprechenden erforderlichen Unterlagen an die Stadtverwaltung Werne, Dezernat II, Abt.Steuern, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne.


Was muss ich für meine/n Hund/e bezahlen?
Wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt Hunde gehalten werden, beträgt die Hundesteuer nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung jährlich
• für einen Hund 85,00 €
• für zwei Hunde jeweils 100,00 €/Hund
• für drei oder mehr Hunde jeweils 112,00 €/Hund

Steuerbefreiung
Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen vor. Voraussetzung hierfür ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“. Die Anträge sind schriftlich beim Aufgabenbereich Steuern zu stellen.


Hundesteuermarken
Nach erfolgter persönlicher Anmeldung im Bürgerbüro wird Ihnen dort eine Steuermarke ausgegeben.
Nach erfolgter postalischer bzw. digitaler Anmeldung wird Ihnen eine Steuermarke zusammen mit dem Steuerbescheid zugestellt.
Bei Verlust der Marke wird auf Antrag im Bürgerbüro ein gebührenpflichtiger Ersatz in Höhe von 5,00 € ausgegeben. Eine postalische/digitale Verlustanzeige ist nicht möglich.

Anmeldungen nach dem Landeshundegesetz
Das Halten von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, bedarf einer zusätzlichen ordnungsbehördlichen Anmeldung in der Stadtverwaltung Werne. 

Abmeldung von der Hundesteuer
Die Hundesteuer endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Jede/r Halter/in ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen schriftlich abzumelden.


Welche Unterlagen muss ich zur Abmeldung einreichen?
Bei Abmeldungen ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, falls der Hund eingeschläfert werden musste. Bei der Abgabe an einen anderen Besitzer muss der Name und die Anschrift von diesem angegeben bzw. der Übergabevertrag vorgelegt werden.
Liegen keine der beiden o. a. Gründe der Beendigung der Hundehaltung vor, endet die Steuerpflicht mit Ende des Monats, indem Sie durch eigenhändige Unterschrift und Abgabe der Steuermarke schriftlich begründen und erklären, dass die Hundehaltung Ihrerseits beendet wurde.
Die Abgabe der Hundesteuermarke ist verpflichtend.


Wann und wo muss ich meinen Hund abmelden?
Persönliche Abmeldung:
Abmeldungen können Sie persönlich oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person im Bürgerbüro der Stadt Werne (Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1) zu folgenden Öffnungszeiten vornehmen:
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Postalische und/oder digitale Abmeldung:
Sie können für die Hundesteuerabmeldung auch das entsprechende Formular verwenden, welches oben zum Download zur Verfügung steht. Bitte senden Sie in diesem Fall das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder per E-Mail mit den entsprechenden erforderlichen Unterlagen an die Stadtverwaltung Werne, Dezernat II, Abteilung Steuern, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne oder als PDF-Datei an k.janik@werne.de.

Zahlungsabwicklung
Die Hundesteuer wird am 01.07. eines jeden Jahres fällig. Sollte Ihre am 01.07. eines jeden Jahres fällige Hundesteuerzahlung nicht fristgerecht eingehen, wird eine Zahlungsaufforderung durch die Abteilung Zahlungsabwicklung versandt, die für Sie mit weiteren Kosten (Mahngebühren) verbunden ist.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Die PDF-Version des Formulars „SEPA-Lastschriftmandat“ steht Ihnen oben zum Ausdrucken zur Verfügung..
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.

Standort

Stadthaus
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne