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Hundesteuer

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Neben dem Einnahmezweck werden auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Ziel ist es, die Anzahl von Hunden im Stadtgebiet zu begrenzen.
Anders als bei den Gebühren ist eine konkrete Gegenleistung durch Zahlung der Hundesteuer nicht zu erwarten. Durch die Hundesteuer werden öffentliche Aufgaben der unterschiedlichsten Bereiche finanziert.
Die gesetzlichen Grundlagen der Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Werne.
Formulare und Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier: https://www.werne.de/de/optigov?ansicht=dienstleistung&eintrag=97


Zahlungsabwicklung
Die Hundesteuer für das aktuelle Kalenderjahr wird am 01.07. eines jeden Jahres fällig.
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand.

Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie über folgenden Link einrichten: https://werne.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/32171/show
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.

Sollten Sie dies nicht wünschen und Ihre am 01.07. eines jeden Jahres fällige Hundesteuerzahlung nicht fristgerecht eingehen, wird eine Zahlungsaufforderung durch die Abteilung Zahlungsabwicklung versandt, die für Sie mit weiteren Kosten (Mahngebühren) verbunden ist.

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30 Uhr

Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr

Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr

Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:15 – 17:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Standort

Stadthaus
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne