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Fachdienst Eingliederungshilfen

Beschreibung

Die Eingliederungshilfe ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Schuleintrittsalter, deren seelische Gesundheit mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und von einer Teilhabe Beeinträchtigung betroffen oder bedroht sind.

Eingliederungshilfe soll jungen Menschen eine angemessene Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und mögliche Folgen der Beeinträchtigung mildern. Sie kann in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden, z. B. als Schulbegleitung, LRS-Therapie, Autismus Therapie oder Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.

Die Erziehungsberechtigten, bzw. ab dem 15. Lebensjahr auch die Jugendlichen selbst, können einen Antrag beim Jugendamt stellen.

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30 Uhr

Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr

Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr

Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Telefon

+49 2389 71 1

Standort

Altes Amtsgericht
Bahnhofstraße 8
59368 Werne