Fachdienst Eingliederungshilfen
Beschreibung
Die Eingliederungshilfe ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Schuleintrittsalter, deren seelische Gesundheit mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und von einer Teilhabe Beeinträchtigung betroffen oder bedroht sind.
Eingliederungshilfe soll jungen Menschen eine angemessene Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und mögliche Folgen der Beeinträchtigung mildern. Sie kann in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden, z. B. als Schulbegleitung, LRS-Therapie, Autismus Therapie oder Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.
Die Erziehungsberechtigten, bzw. ab dem 15. Lebensjahr auch die Jugendlichen selbst, können einen Antrag beim Jugendamt stellen.
Standort
Bahnhofstraße 8
59368 Werne