Beistandschaften
Beschreibung
Wir beraten und unterstützen
• Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
• Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
Wir führen,
• wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Vaterschaft
• Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
• Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
• Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
• Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Standort
Bahnhofstraße 8
59368 Werne