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Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Jugendhilfeplanung ist nach § 80 des SGB VIII das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Jugendamt Werne, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.

Die Jugendhilfeplanung hat hierzu die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse vorzubereiten und dabei die Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien ebenso wie die finanziellen Möglichkeiten der Kommune zu berücksichtigen.

Das Vorgehen orientiert sich in der Regel an folgendem Schema:
- Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste
- Beteiligung der freien Träger sowie der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und ihre Eltern) bei der Ermittlung von Wünschen, Bedürfnissen und Interessen
- Ableiten der Bedarfe der jungen Menschen und Eltern
- Bereitstellung von unterstützenden Datenmaterialien
- Projektplanung
Zu beachten sind dabei neben lokalen Veränderungsprozessen auch gesellschaftliche Trends im Allgemeinen, die Herausforderungen für die Jugendhilfe darstellen und große Relevanz für die Planung besitzen.

Hohe qualitative Anforderungen sind an diese Planungsprozesse zu stellen, damit konkrete Lebensbedingungen und unterschiedliche Lebenslagen innerhalb der Kommune beachtet werden können. Wohnortnähe und Sozialraumbezug sind dabei essentielle Kriterien, um für eine langfristige Perspektive eine abgestimmte Planung zu erlangen.

Standort

Altes Amtsgericht
Bahnhofstraße 8
59368 Werne