Elternbeitrag
Beschreibung
Informationen über die Erhebung zum Elternbeitrag und zur Elternbeitragsfreiheit sowie welche Unterlagen für die Berechnung benötigt werden, können Sie hier abrufen.
Rechtliche Grundlagen:
• § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
• § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetz-buch (SGB VIII)
• Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Werne.
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Standort
Bahnhofstraße 8
59368 Werne