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Grundbesitzabgaben

Beschreibung

Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).

Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte den entsprechenden Gebührensatzungen.

Für Informationen oder Rückfragen zu den Grundbesitzabgaben stehen Ihnen Ansprechpartner im rechten Abschnitt dieser Seite gerne zur Verfügung.

Weitergehende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie im Download-Bereich.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt, die Stadt Werne kann zu dem Feststellungsverfahren leider keine Auskünfte erteilen. Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich ab April 2022 eine Telefon-Hotline anbieten, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten.

Standort

Stadthaus
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne