Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Bürgerentscheid

"Nein! zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord"

Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid

1. Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist eine Abstimmung der Bürger über eine konkrete Frage, dessen Ergebnis die Wirkung eines Ratsbeschlusses hat. Somit ist es ein Instrument der direkten Demokratie. Über die gestellte Frage kann nur mit„“Ja" oder„“Nein" abgestimmt werden.

2. Wann findet der Bürgerentscheid statt?

Am Sonntag, 12. Dezember 2021 von 08:00 bis 18:00 Uhr.

3. lst Briefwahl möglich?

Ja, es können Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Werne beantragt werden. 

Abstimmungsunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten:

auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.

- Antrag per Abstimmungsbrief

Das Antragsformular für den schriftlichen Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung.

- Persönliche Abholung
Die persönliche Abholung der Abstimmungsunterlagen im Abstimmungsbüro ist ca. ab der 46 KW möglich. Der genaue Termin wird noch zeitnah bekannt gegeben. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage der Abstimmungsbenachrichtigung und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden.

- Online-Antrag
Die Beantragung ist auch online möglich. Online Antrag

4. Wer ist abstimmungsberechtigt?

Abstimmungsberechtigt sind alle Werner Bürgerinnen und Bürger, die zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt für die Gemeindewahlen ist, wer am Entscheidungstag:

Deutsche/Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat
und seit dem 16 Tag vor der Abstimmung seine/ihre Hauptwohnung in Werne hat.

Die Abstimmungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung, die zusammen mit diesem Abstimmungsbuch versandt wird.

5. Wo kann ich abstimmen?

Die Benachrichtigung informiert Sie über Ihren Stimmbezirk und den Stimmraum.

Abstimmungsraumsuche und Angaben zur Barrierefreiheit


6. Wann kann ich das Ergebnis erfahren?

Am Tag des Bürgerentscheides findet auch die Auszählung statt. Das Ergebnis wird noch am gleichen Abend auf der Homepage der Stadt Werne veröffentlicht. Ob es auch eine öffentliche Ergebnispräsentation geben wird, ist derzeit nicht absehbar und hängt von der Entwicklung der Corona-Fallzahlen ab.

7. Warum findet ein Bürgerentscheid statt?

Über 5.486 Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben sich in die Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren "Nein! zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord" eingetragen. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung muss der Rat der Stadt Werne entweder dem Begehren folgen oder über die gestellte Frage alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides abstimmen lassen.
Der Rat der Stadt Werne hat sich in seiner Sitzung am 29.09.2021 mehrheitlich mit 31 Nein und 10 Ja-Stimmen, gegen die Fragestellung des Bürgerbegehrens ausgesprochen. Dies hat automatisch eine Abstimmung im Rahmen des Bürgerentscheides zur Folge.

8. Haben Sie noch Fragen?

Bei weiteren Fragen hinsichtlich des Ablaufes des Entscheides oder der Abstimmungsberechtigung können Sie sich an das Wahlamt der Stadt Werne (Tel. 71-777) E-Mail: wahlamt@werne.de wenden.

Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

Social Media

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen