Wahlhelfer zur Kommunalwahl am 13. September 2020
Eine Wahl kann nicht ohne tatkräftige und zuverlässige Wahlhelfer stattfinden. Aus diesem Grund sucht die Stadt Werne für jede Wahl engagierte Menschen, die an diesem Ehrenamt interessiert sind.
Sie können sich als Wahlhelfer melden:
- telefonisch beim Wahlamt der Stadt Werne 0 23 89 - 71 - 888
- per E-Mail an wahlamt@werne.de
Momentan konnten alle notwendigen Positionen als Wahlhelfer durch die vielen Freiwilligen besetzt werden.Weitere Meldungen können aber auf eine Liste gesetzt werden, falls ein Wahlhelfer ausfallen sollte.
Wer wird zur Kommunalwahl gewählt?
Die Kommunalwahl am 13. September 2020 setzt sich aus fünf einzelnen Wahlen zusammen:
Die Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Stadtratswahl wurden in der Sitzung des Wahlausschusses am 28.07.2020 zugelassen. Über folgenden Link finden Sie die zugelassenen Kandidaten: Kandidaten Bürgermeister und Stadtrat
Die Wahl der RVR-Verbandsversammlung findet erstmalig mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt. Nähere Informationen finden sie auf: https://www.rvr.ruhr/politik-regionalverband/direktwahl-2020/
Wahlen in leichter Sprache
Wahlen in leichter Sprache - Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Bürgermeisterwahl:
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Normenkontrollverfahren gegen die Abschaffung der Stichwahl und die Neuregelung der Einteilung der Wahlbezirke bei den Kommunalwahlen eine Entscheidung getroffen.
Die Stichwahl bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durfte von der Landesregierung nicht abgeschafft werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW am Freitag in Münster entschieden. Damit könnten im September 2020 Stichwahlen stattfinden, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine Bürgermeisterin/einen Bürgermeister oder Landrätin/Landrat gibt.
Die entsprechenden Änderungen des Kommunalwahlgesetzes müssen überarbeitet werden.
Ergebnis Bürgermeisterwahl 2014
Striepens, Benedikt (GRÜNE) 26,9 %
Christ, Lothar (Einzelbewerber) 73,1 %
Wahl des Rates der Stadt Werne:
Der Rat entscheidet im Grundsatz in allen Angelegenheiten der Stadt Werne.
Er besteht aus 38 gewählten Vertretern und dem Bürgermeister. Die 38 Mitglieder des Rates werden zur Hälfte in 19 Wahlbezirken direkt gewählt, zur Hälfte über die sogenannten „Reservelisten“. Die Sitzberechnung erfolgt auf der Basis des Verfahrens nach Sainte-Laguë (Divisorverfahren mit Standardrundung). § 33 Kommunalwahlgesetz NRW
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern eingereicht werden.
Näheres über das Wahlvorschlagsverfahren finden Sie in der Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wahlberechtigung Kommunalwahl
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen und Unionsbürger, d.h. diejenigen die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, die am Wahltag:
Briefwahl geplant ab 17.08.2020
Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten:
auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.
Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs. Lassen Sie uns den Antrag einfach zukommen und wir versenden die Briefwahlunterlagen an Ihre Adresse.
Online-Antrag
Zeitgleich mit der Öffnung des Briefwahlbüros wird auch die Beantragung online möglich sein.
Persönliche Abholung (Nur mit Terminvereinbarung)
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist das Betreten des Stadthauses nur mit Termin möglich. Für eine online Terminvereinbarung klicken Sie bitte hier.
Unter der Rufnummer 0 23 89 - 71 - 888 können Termine auch telefonisch vergeben werden.
Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist für den 17.08.2020 geplant. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden.
Bekanntmachungen und Rechtsgrundlagen
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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