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Landtagswahl

Die nächste Landtagswahl findet am 15. Mai 2022 statt.

Wahlsystem bei der Landtagswahl

Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.

Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.

Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.

Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet.


Wahlberechtigung Landtagswahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.


Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: 

auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief

Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs. 

Persönliche Abholung

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist ca. 1 Monat vor der Wahl möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden. 

Online-Antrag

Zeitgleich mit der Öffnung des Briefwahlbüros wird auch die Beantragung online möglich sein. Der entsprechende Link wird rechtzeitig hier und auf der Startseite bereit gestellt.

Wichtig:

Die diversen widrigen Umstände in der letzten Zeit haben auch negative
Auswirkungen auf die Papierlieferung für den Druck der Stimmzettel.
Nach ersten Auskünften stehen der Stadt Werne die Stimmzettel ab dem
19.04.2022 zur Verfügung. Sobald diese angekommen sind werden
beantragte Unterlagen direkt ausgestellt und versendet.


Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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