Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Werne, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Stadt Werne verkündet, welches nach Bedarf erscheint. Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister. Das Amtsblatt ist jahrgangsweise fortlaufend nummeriert.

Amtsblätter 2026
Jahrgang 2026 - Nummer 02 -
Jahrgang 2026 - Nummer 01 -
Newsletter Amtsblatt Bestellung
Die aktuellen Amtsblätter stehen als Download zur Verfügung. Wenn Sie das Amtsblatt als Newsletter erhalten möchten, schreiben sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Newsletter Amtsblatt Bestellung / Kündigung“ an verwaltung@werne.de oder nutzen Sie den nachfolgenden Link "Newsletter Amtsblatt Bestellung". Dieser Service ist kostenlos. Das Amtsblatt kann aber auch weiterhin postalisch im Jahresabonnement zu einem Betrag von 20,00 € bezogen werden. Näheres über den postalischen Bezug finden Sie am Ende dieser Seite.
Postalischer Bezug des Amtsblattes
Das Amtsblatt kann aber auch weiterhin postalisch im Jahresabonnement zu einem Betrag von 20,00 € bezogen werden.
Wird es innerhalb eines Monats nach Erscheinen in der Stadtverwaltung abgeholt, ist die Ausgabe kostenlos.
Nach Ablauf eines Monats nach Erscheinen ist ein Betrag von 1,25 € pro Amtsblatt zu zahlen.
Bestellungen
Stadtverwaltung Werne
Verwaltungsservice Stadthaus
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Postfachadresse:
Postfach 15 52 / 15 62
59358 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd
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