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Politik

Einblicke in politische Gremien

Rat der Stadt Werne

Der Stadtrat ist von den Werner Bürgerinnen und Bürgern gewählt und somit ihre politische Vertretung. Hier wird über alle wichtigen Entwicklungen und Projekte der Stadt entschieden - von Investitionen in Infrastruktur über Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz bis hin zur Aufstellung von Bebauungsplänen.

Der aktuelle Rat der Stadt Werne wurde im September 2020 für die Legislaturperiode von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Aktuell besteht der Stadtrat aus 44 ehrenamtlichen Ratsmitgliedern. Seit der Bürgermeisterwahl im August 2009 ist Lothar Christ hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Werne. Der Bürgermeister hat den Vorsitz und grundsätzlich auch ein Stimmrecht im Rat, ohne Ratsmitglied zu sein.

Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Unterstützt wird er durch die Ausschüsse, die Angelegenheiten vorberaten, Beschlussempfehlungen an den Rat aussprechen und auch die Befugnis haben, bestimmte Dinge zu entscheiden.

Bei Fragen zu Ratsangelegenheiten stehen Ihnen die Ansprechpartner des Verwaltungsservice zur Verfügung.

Teilnahme an Ausschuss- und Ratssitzungen

Grundsätzlich hat jeder hat das Recht, am öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen teilzunehmen, um sich über die Arbeit der politischen Gremien zu informieren. Ein Rederecht haben Personen, die nicht Teil des Gremiums sind, allerdings nicht. Eine Ausnahme hiervon ist das Fragerecht der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtrat. Wer sich über die Termine der Ausschuss- und Ratssitzungen informieren möchte, findet im Ratsinformationssystem eine kalendarische Übersicht.

Fragerecht im Stadtrat

Zu Beginn jeder Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner statt. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Werne ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und dürfen nicht auf Angelegenheiten gerichtet sein, die Gegenstand der Tagesordnung sind. Die Tagesordnung für die jeweils anstehende Sitzung ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden, ebenso wie Niederschriften über vergangene Sitzungen.

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