Wahlen
Bürgerentscheid
"Nein! zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord".
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"Nein! zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord".
Ein Bürgerentscheid ist eine Abstimmung der Bürger über eine konkrete Frage, dessen Ergebnis die Wirkung eines Ratsbeschlusses hat. Somit ist es ein Instrument der direkten Demokratie. Über die gestellte Frage kann nur mit„“Ja" oder„“Nein" abgestimmt werden.
Am Sonntag, 12. Dezember 2021 von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Ja, es können Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Werne beantragt werden. Abstimmungsunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten:
auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.
Abstimmungsberechtigt sind alle Werner Bürgerinnen und Bürger, die zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt für die Gemeindewahlen ist, wer am Entscheidungstag:
Deutsche/Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit dem 16 Tag vor der Abstimmung seine/ihre Hauptwohnung in Werne hat.
Die Abstimmungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung, die zusammen mit diesem Abstimmungsbuch versandt wird.
Die Benachrichtigung informiert Sie über Ihren Stimmbezirk und den Stimmraum.
Am Tag des Bürgerentscheides findet auch die Auszählung statt. Das Ergebnis wird noch am gleichen Abend auf der Homepage der Stadt Werne veröffentlicht. Ob es auch eine öffentliche Ergebnispräsentation geben wird, ist derzeit nicht absehbar und hängt von der Entwicklung der Corona-Fallzahlen ab.
Über 5.486 Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben sich in die Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren "Nein! zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord" eingetragen. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung muss der Rat der Stadt Werne entweder dem Begehren folgen oder über die gestellte Frage alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides abstimmen lassen.
Der Rat der Stadt Werne hat sich in seiner Sitzung am 29.09.2021 mehrheitlich mit 31 Nein und 10 Ja-Stimmen, gegen die Fragestellung des Bürgerbegehrens ausgesprochen. Dies hat automatisch eine Abstimmung im Rahmen des Bürgerentscheides zur Folge.
Bei weiteren Fragen hinsichtlich des Ablaufes des Entscheides oder der Abstimmungsberechtigung können Sie sich an das:
Wahlamt der Stadt Werne
Telefon: 02389 71-777
whlmtwrnd wenden