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Wahlen

Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.

Eigentlich wird in Deutschland alle vier Jahre ein neuer Bundestag gewählt, zuletzt im September 2021. Die Bundestagswahl 2025 war daher ursprünglich wieder für September geplant.

Nach dem Bruch der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Scheitert er mit dieser, wird es vorzeitige Neuwahlen geben.


Die Bundestagswahl soll dann am Sonntag, dem 23. Februar 2025, stattfinden.

Update zur Briefwahl vom 06.02.2025

Heute Vormittag konnten insgesamt 5.661 ausgestellte Wahlscheine, die bisher schriftlich oder online beantragt wurden, mit den eingetroffenen Stimmzetteln vervollständigt werden. Die Briefwahlunterlagen werden heute über den Postweg an die Wahlberechtigten versandt.

Morgen am Freitag, den 07.02.2025 steht das Briefwahlbüro für die Bürgerinnen und Bürger ab 08:00 Uhr zur Verfügung, um auch persönlich die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen zu können. Auf die bereits in der Presse und auf der Homepage der Stadt Werne bekanntgegebenen Öffnungszeiten wird verwiesen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

 Aktuelle Meldung des Wahlamtes vom 05.02.2025

Das Briefwahlbüro im kleinen Sitzungsraum neben dem Bürgerbüro im Erdgeschoss des Stadthauses öffnet ab Freitag, den 07.02.2025.

Bis zum 20.02.2025 gelten folgende Öffnungszeiten:

montags bis mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr,
donnerstags von 8:00 bis 17:30 Uhr,
freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie
samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr.

Am Freitag, den 21.02.2025 haben die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr letztmalig die Möglichkeit, persönlich einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Verwaltung bittet darum, einen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

Der Wahlschein-Online-Antrag über die städtische Homepage (www.werne.de) endet am Dienstag, den 18.02.2025 um 13:00 Uhr, da die Wahlunterlagen noch versendet werden müssen. Gleiches gilt auch bei E-Mail-Beantragungen und schriftlichen Anträgen, die in den Hausbriefkasten des Stadthauses eingeworfen werden.

Es wurden bisher 5.676 Wahlscheine ausgestellt, die zeitnah auf dem Postweg an die antragstellenden Wahlberechtigten übersandt werden. 

Die Deutsche Post empfiehlt den Einwurf des roten Wahlbriefs in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post spätestens 3 Tage vor dem Wahlsonntag.

Der Rücklauf der roten Wahlbriefe an das Stadthaus muss bis Sonntag, den 23.02.2025 18:00 Uhr erfolgen. 

In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine am Samstag, den 22.02.2025 in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr beantragt werden.

Bei Fragestellungen ist das Wahlamt der Stadt Werne unter der Rufnummer 02389 – 71 888 oder per E-Mail (wahlamt@werne.de) zu erreichen.

Die Verwaltung gibt bekannt, dass am Wahlsonntag eine Ergebnispräsentation im Erdgeschoss des Stadthauses stattfindet.

Letzte Wahl

Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.

Wahlberechtigung Bundestagswahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag außerhalb der BRD leben, sofern sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der BRD gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre her ist oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Der entsprechende Antrag wird auf der Seite des Bundeswahlleiters LINK veröffentlicht.

Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung mit Terminvereinbarung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief

Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs.

Die Wahlbenachrichtigungen werden rund 4 Wochen vor dem Wahltermin versendet.

Persönliche Abholung

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro  wird auch wieder möglich sein.

Allerdings wird der Zeitraum der Briefwahl zur vorgezogenen Bundestagswahl verkürzt sein.

Bis zum 20.01.2025 läuft die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Danach tagen am 24.01.2025 die Kreis- und Landeswahlausschüsse zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. 

Nach dem 24.01. können dann Beschwerden gegen die Zu- bzw. nicht zugelassenen Wahlvorschläge eingebracht werden, über die die Landeswahllauschüsse am 30.01.2025 entscheiden.

Folglich kann erst danach mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden, so dass davon auszugehen ist, dass das Briefwahlgeschehen erst in der ersten Februarwoche beginnen wird.

Online-Antrag

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen wird auch wieder online möglich sein. Ein entsprechender Link wird zu dem Zeitpunkt hier und auf der Startseite der Homepage eingestellt.

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