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Wahlen

Europawahl

Wer wird zur Europawahl gewählt?

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Das Europäische Parlament ist die Volksvertretung der Europäischen Union. Künftig werden 720 Abgeordnete gewählt werden, damit 15 mehr als im ausgehenden Parlament. Grund dafür ist eine Anpassung an die Entwicklung der Bevölkerung jedes Landes. Deutschland wählt 96 Abgeordnete.

Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.

Europawahl 2024

Vom 06. Juni bis zum 09. Juni 2024 fand die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament statt.

In Deutschland wurde am 09. Juni 2024 gewählt.

Wahlberechtigung Europawahl

Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Werne haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind

Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Europawahl teilnehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Wahlberechtigt sind auch die Werner Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger) und am Wahltag die übrigen Voraussetzungen (16 Jahre, mindestens dreimonatiger Wohnsitz, kein Ausschluss vom Wahlrecht) erfüllen. Unionsbürger können sich entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Werne oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Werne ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Wer bereits bei der Europawahl 2004, 2009, 2014 oder 2019 einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt hat, braucht den Antrag nicht erneut stellen.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief

Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs. Lassen Sie uns den Antrag einfach zukommen und wir versenden die Briefwahlunterlagen an Ihre Adresse.

Persönliche Abholung

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist ca. 1 Monat vor der Wahl möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden.

Briefwahlbüro Öffnungszeiten:

  • Mo.–Mi.: 8 – 16 Uhr
  • Do.: 8 – 17.30 Uhr
  • Fr.: 8 – 12 Uhr
  • nur Fr., 7. Juni: 8 – 18 Uhr
Online-Antrag

Die Online-Beantragung ist bis zum 05.06.2024, 14 Uhr, möglich.

Stimmzettelschablonen für Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen

Auch bei der Europawahl am 9. Juni werden wieder Stimmzettel verwendet, deren rechte obere Ecke abgetrennt ist. Kombiniert mit einer Stimmzettelschablone und einer CD ermöglicht es diese Markierung, dass blinde und sehbeeinträchtigte Menschen den Stimmzettel selbst ausfüllen können. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

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