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Wahlen

Kommunalwahl

Wer wird gewählt?

Die Kommunalwahl am 14. September 2025 setzt sich aus fünf einzelnen Wahlen zusammen:

  • Wahl für das Amt des Landrates im Kreis Unna
  • Wahl des Kreistages
  • Wahl für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Werne und
  • Wahl des Rates der Stadt Werne
  • Wahl der RVR-Verbandsversammlung, dem Ruhrparlament

Wahlbezirkseinteilung anlässlich der Kommunalwahlen 2025

Wahlen in leichter Sprache

In dem folgenden Dokument der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen erhalten Sie Informationen zu den Wahlen in leichter Sprache.

Info

Informationen zu der Wahl der RVR-Verbandsversammlung

Informationen zu den Wahlen

Wahlberechtigung Kommunalwahl

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen und Unionsbürger, d.h. diejenigen die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 16. Tagen ihren Hauptwohnsitz in Werne haben und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung mit Terminvereinbarung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief

Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs. Lassen Sie uns den Antrag einfach zukommen und wir versenden die Briefwahlunterlagen an Ihre Adresse.

Persönliche Abholung

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist für Mitte August geplant. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden.

Online-Antrag

Zeitgleich mit der Öffnung des Briefwahlbüros wird auch die Beantragung online möglich sein.

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