Landtagswahl
Wahlsystem bei der Landtagswahl
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.
Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.
Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.
Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet.
Letzte Wahl
Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.
Ergebnisse der Landtagswahlen
- Landtagswahl 2017 - ZweitstimmeLandtagswahl-2017-Zweitstimme.html183,38 KB
- Landtagswahl 2017 - ErststimmeLandtagswahl-2017-Erststimme.html59,95 KB
- Landtagswahl 2012 - ZweitstimmeLandtagswahl-2012-Zweitstimme.html100,62 KB
- Landtagswahl 2012 - ErststimmeLandtagswahl-2012-Erststimme.html49,91 KB
- Landtagswahl 2010 - ZweitstimmeLandtagswahl-2010-Zweitstimme.html55,68 KB
- Landtagswahl 2010 - ErststimmeLandtagswahl-2010-Erststimme.html54,07 KB
- Landtagswahl 2005Landtagswahl-2005.htm137,15 KB
Wahlberechtigung Landtagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung mit Terminvereinbarung oder per Online-Antrag.
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs.
Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist ca. 1 Monat vor der Wahl möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden.
Zeitgleich mit der Öffnung des Briefwahlbüros wird auch die Beantragung online möglich sein. Der entsprechende Link wird rechtzeitig hier und auf der Startseite bereit gestellt.
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