Montag: | 08:30–12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:30 Uhr 14:15–17:00 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dieser Bereich deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.
In vielen Fällen ist es dem Bauwilligen/Grundstückseigentümer wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z. B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein oder es fehlt an der wegemäßigen Erschließung.
Denkmalliste der Stadt Werne
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd