Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Bauordnung, Denkmalpflege

Bereich
Bauordnung, Denkmalpflege
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Telefax
02389 71-692
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Stadthaus, 1. OG
Raumnummer
110

Öffnungszeiten

Montag:08:30–12:30 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:15–17:00 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Zugehörige Dienstleistungen

Dieser Bereich deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

  • Baugenehmigungen / Bauanträge

    Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

  • Baulast

    In vielen Fällen ist es dem Bauwilligen/Grundstückseigentümer wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z. B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein oder es fehlt an der wegemäßigen Erschließung.

  • Denkmalliste

    Denkmalliste der Stadt Werne

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

Social Media

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen