Montag: | 08:30–12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:30 Uhr 14:15–17:00 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Dieser Bereich deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen / Personenstandsfälle im Ausland
Oftmals müssen Sie bestimmte Ereignisse im Leben urkundliche nachweisen. Urkunden über eine Geburt, Eheschließung oder über einen Todesfall bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ereignis war. Am Ort des Ereignisses werden bei den Standesämtern Personenstandsregister geführt, aus denen die jeweiligen Urkunden oder beglaubigten Abschriften erstellt werden.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd