Antrag auf Erhalt eines Dauerparkausweises und Einzugsermächtigung
§ 9 DSchG NRW
Antrag auf Vergabe einer neuen Hausnummer im Gebiet der Stadt Werne
Anzeige nach § 53 Abs. 1 BauO NRW, Wechsel des Eigentümers als Rechtsnachfolger
Beseitigung § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018
Anzeige gemäß § 4 Abs. 3 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW), Samstagsöffnung nach 22:00 Uhr
Die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen fliegenden Baues ist der Bauaufsicht mind. 3 Tage vorher anzuzeigen)
Sonderbauvorhaben, für das das vereinfachte Genehmigungsverfahren NICHT gilt. (§ 68 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW)
zum Bauantrag/zum Vorbescheid
Brandschutznachweis zum Bauantrag als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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