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Neubaugebiete und Klimaschutz

Neubaugebiete

Die Stadtentwicklung in Werne folgt dem Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Dies bedeutet, dass innerstädtische Freiflächen - falls verfügbar - vor Außenbereichsflächen entwickelt werden sollen. Eine Zersiedelung und zusätzliche Inanspruchnahme des Außenbereichs soll vermieden werden. Allerdings ist der Wohnraumbedarf in Werne groß, so dass die Stadt Werne diesem Leitbild nicht immer folgen kann.

Die Stadt Werne erkennt an, dass die zusätzliche Versiegelung von Flächen negative Auswirkungen auf die Umwelt und das örtliche Mikroklima hat. Um ihrer Verantwortung in Sachen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gerecht zu werden, möchte die Stadt Werne Klimauntersuchungen für Neubaugebiete etablieren. Eine gesamtstädtische Klimafunktionsanalyse dient zukünftig als Grundlage für die nachhaltige Stadtentwicklung (siehe Bericht unten). Die gesamtstädtischen sowie die projektbezogenen Untersuchungen dienen dann als Grundlage der weiteren Planungen (Bauleitplanverfahren). Inhalt dieser Gutachten kann zum Beispiel eine Untersuchung der aktuellen (mikro-)klimatischen Funktion des künftig zu bebauenden Gebietes oder eine Überprüfung der energetischen Funktionalität städtebaulicher Entwürfe sein. Wichtig ist auch, eine ausreichende Durchlüftung zukünftiger Stadtquartiere - etwa durch Freihalten von Frischluftschneisen - sicherzustellen. Ebenso sind Potenzialanalysen für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen als Bestandteil von Klimauntersuchungen denkbar. Die Ergebnisse der Klimauntersuchung müssen anschließend im Bauleitplan umgesetzt werden. Klimatische Aspekte werden darüber hinaus auch in Umweltberichten untersucht, welche Bestandteil der meisten Bauleitplanverfahren sind.

Als weiteres Mittel zur Umsetzung von Klimaschutz in Neubaugebieten sind rechtlich-bindende Vorgaben in den entsprechenden Bebauungsplänen. Solche Vorgaben können verpflichtende Dachbegrünungen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern umfassen. Aber auch Maßgaben zur Installation von PV-Anlagen oder Obergrenzen für den Versiegelungsgrad von Vorgärten können berücksichtigt werden. Ebenfalls sinnvoll sind Regelungen zum Erhalt von Bestandsbäumen oder zur Neuanpflanzung von Bäumen, Gehölzen und Sträuchern. Sind solche Vorgaben in Bebauungsplänen aufgeführt, müssen sie von den Bauherren umgesetzt werden.

Über die Festsetzungsmöglichkeiten hinausgehend strebt die Stadt Werne bei größeren neuen Wohngebieten im Dialog mit den entwerfenden Stadtplanern an, dass Frei- und Spielflächen in den Entwürfen berücksichtigt werden. Durch diese öffentlichen Freiflächen kann eine Durchgrünung des Quartiers erreicht werden, welche ökologisch und klimatisch positive Effekte mit sich bringen. Bestandteil dieser Entwurfsplanungen ist auch die Neupflanzung von Bäumen, die für eine Verschattung der Wohnquartiere sorgen sollen. Die städtebaulichen Entwürfe sind möglichst so anzupassen, dass bestehende Bäume erhalten werden können.


Attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen sorgen für die Berücksichtigung des nicht motorisierten Verkehrs in zukunftsfähigen, nachhaltigen Stadtquartieren und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes.


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