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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung des Bauordnungsamtes mit geprüften Bauzeichnungen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 49) 
  • Wohnungseigentumsgesetz - WEG - (§ 7 Abs. 1 und § 32 Abs. 2 WEG)
Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bauordnung, Denkmalpflege
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

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Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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