Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung des Bauordnungsamtes mit geprüften Bauzeichnungen.
Rechtliche Grundlagen:
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
gemäß § 7 Abs. 4 und § 32 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zur Bildung von Wohnungseigentum/Dauerwohnrecht
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
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