Informationen über die Erhebung zum Elternbeitrag und zur Elternbeitragsfreiheit sowie welche Unterlagen für die Berechnung benötigt werden, können Sie hier abrufen.
Rechtliche Grundlagen:
• § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
• § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetz-buch (SGB VIII)
• Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Werne.
Montag: | 08:30–12:30 Uhr |
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
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