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Elternbeiträge

Informationen über die Erhebung zum Elternbeitrag und zur Elternbeitragsfreiheit sowie welche Unterlagen für die Berechnung benötigt werden, können Sie hier abrufen.

Rechtliche Grundlagen:
• § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
• § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetz-buch (SGB VIII)
• Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Werne.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Jugendhilfeverwaltung
Straße
Bahnhofstraße 8
Ort
59368 Werne
Telefon
02389/71-507 / -523 / -730
Telefax
02389/71-508
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Verwaltungsgebäude "Altes Amtsgericht", 2. OG
Raumnummer
223
Montag:08:30–12:30 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–16:30 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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