Wenn Sie selbst unverbindlich Ihren Elternbeitrag berechnen möchten, können Sie hierfür den Beitragsrechner für die Elternbeiträge nutzen. Informationen über die Erhebung zum Elternbeitrag und zur Elternbeitragsfreiheit sowie welche Unterlagen für die Berechnung benötigt werden, können Sie hier abrufen.
Rechtliche Grundlagen:
• § 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
• § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetz-buch (SGB VIII)
• Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Werne.
Montag: | 08:30–12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:30 Uhr 14:00–16:30 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen bei außerunterrichtlicher Betreuung
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für die Betreuung in Kindertagesstätten
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen bei Tagespflege
Informationen zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens bei Besuch von Kindertagesstätten ab dem 01.08.2021
Informationen zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens bei außerunterrichtlicher Betreuung ab dem 01.08.2021
Informationen zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens bei Inanspruchnahme der Tagespflege ab dem 01.08.2021
Elternbeitragsatzung ab dem 01.05.2022
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd